Neues Gesetz auf Initiative des französischen Wirtschaftsministers: Vereinfachung der Vorschriften für französische Gesellschaften

14 Mai 2024
Nicola KÖMPF & Mathilde GICQUEL

Der französische Wirtschaftsminister, Herr Bruno Le Maire, hat im April im Ministerrat einen Entwurf für ein Vereinfachungsgesetz vorgelegt. Das neue Gesetz, das im Juni 2024 im Parlament diskutiert werden soll, zielt darauf ab, die Regeln und Verfahren zu vereinfachen, um die administrative Belastung, insbesondere für kleine und sehr kleine französische Gesellschaften, zu verringern.

Laut dem neuen Prinzip „Dites le nous qu’une fois“ (Sagen Sie es uns nur einmal), soll es genügen eine Information nur ein einziges Mal an die Verwaltung zu übermitteln, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

Der Gesetzentwurf legt den Schwerpunkt auch auf Unterstützung und Mediation anstelle von Kontrolle und Sanktionen. Er zielt auch darauf ab, die Komplexität des französischen Rechts zu reduzieren, insbesondere durch die Abschaffung von Normen, die als unnötig und irritierend angesehen werden.

Zum Beispiel ist die progressive Abschaffung von „Cerfa-Formularen“ (von denen es Hunderte gibt), die Umwandlung bestimmter Genehmigungssysteme in Erklärungssysteme und die Vereinfachung von Unternehmensübertragungen vorgesehen. Der Gesetzentwurf sieht auch die Entkriminalisierung bestimmter Sanktionen für die Nichteinhaltung von Meldepflichten und die Möglichkeit für Kleinstunternehmen vor, bestimmte Versicherungsverträge jederzeit nach ihrem ersten Jahrestag kündigen zu können.

Weitere Maßnahmen umfassen die Anhebung der Schwellenwerte, ab denen Gesellschaften die Wettbewerbsbehörde über Unternehmenszusammenschlüsse informieren müssen, sowie die Vereinfachung der Förderungsprozesse erneuerbarer Energien. Der Gesetzentwurf führt auch neue Regelungen für gewerbliche Mietverträge ein, einschließlich der Begrenzung von Kautionen.

Der französische Wirtschaftsminister, sieht diesen Text als einen ersten Schritt und betonte, dass weitere Gesetzesentwürfe und Verordnungen kurzfristig folgen werden.

Die praktische Umsetzung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber es ist bereits eine positive Nachricht für alle französischen Gesellschaften, die unter der hohen administrativen Last leiden.

Unser German Desk steht Ihnen jederzeit für Rückfragen oder weitere Auskünfte im Gesellschaftsrecht, gerne auch im Arbeits-, Vertrags-, Handels- und Insolvenzrecht, zur Verfügung.

Nicola Kömpf, Partner und Mathilde Gicquel, angestellte Rechtsanwältin.