CISG und Produkthaftung: Kritische Analyse einer Entscheidung des französischen Kassationshofs in IPRax
Friedrich Niggemann
Friedrich Niggemann, avocat honoraire und Rechtsanwalt i.R., ehemaliges Mitglied unserer Kanzlei, ist Spezialist für internationales Privatrecht (Kollisionsrecht) und deutsch-französische Rechtsfragen.
In einem Beitrag für die Ausgabe 4/2026 der renommierten deutschen Fachzeitschrift *IPRax* analysiert er ein Urteil des französischen Kassationshofs vom 23. Mai 2023. Dieses befasst sich mit der Frage, ob die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) Ansprüche aus Produkthaftung ausschließt. Während sich der Kassationshof für eine ausschließliche Anwendung des Übereinkommens ausspricht – und damit eine Position einnimmt, die zuvor nur ein einziges Mal in internationalen, dem CISG unterliegenden Rechtsstreitigkeiten vertreten worden war- , führten zwei weitere, kaum einen Monat zuvor ergangene Entscheidungen desselben Gerichts zu einer gegenteiligen Schlussfolgerung hinsichtlich des Verhältnisses zwischen nationalem Kaufrecht und Produkthaftung.
Friedrich steht dem Ausschluss von Produkthaftungsansprüchen bei Anwendung des CISG kritisch gegenüber und plädiert dafür, diese Frage dem anwendbaren nationalen Recht zu überlassen. Zudem eröffnet die aus diesem Urteil des Kassationshofs resultierende Rechtslage überraschende Perspektiven im Hinblick auf Rechtswahlklauseln zugunsten des französischen Rechts.
Um den vollständigen Artikel zu erhalten, können Sie Herrn Friedrich Niggemann unter folgender Adresse kontaktieren: fniggemann@wanadoo.fr