Nicola KÖMPF, Avocat au barreau Paris und Rechsanwältin in Berlin, Leiterin des German Desk von Alerion Avocats in Paris, hatte das Vergnügen, gemeinsam mit Herta Weisser, Rechtsanwältin bei Weisser Legal, Dresden, am 25. September in Düsseldorf zum Thema „Doing business in Deutschland und Frankreich – Gesellschaftstypen im Vergleich ” (GmbH / SARL und AG / SAS) im Rahmen des gemeinsamen Jahreskongresses der DFJ (Deutsch-Französische Juristenvereinigung) und der AJFA (Association des juristes français et allemands) vorzutragen.
Kategorie: Aktuelle Meldungen
Alerion Avocats auf der Jahrestagung der International Bar Association 2025 in Toronto
Wir freuen uns sehr, an der Jahrestagung der IBA in Toronto vom 2. bis 7. November teilzunehmen.
Unsere Kolleg:innen Jacques Bouyssou, Pierre-Olivier Brouard, Nicola Kömpf, Jérémie Mancel-Cottrel und Antoine Rousseau bilden in diesem Jahr das Alerion-Team.
Nehmen Sie an der IBA 2025 teil? Zögern Sie nicht, sie für ein Treffen in Toronto zu kontaktieren: ibatoronto@alerionavocats.com
Flash News German Desk
Wichtige Nachricht für Geschäftsführer, Präsidenten, Generaldirektoren, Vorstandsmitglieder, usw. von frz. Gesellschaften
Ihre Privatadresse muss nicht mehr im frz. Handelsregister öffentlich zugänglich gemacht werden, oder wenn sie veröffnetlicht wurde, kann man seit dem 25. August beantragen Sie unkennlich zu machen.
Diese Möglichkeit wurde in Artikel R. 123-54-1 des frz. Handelsgesetzbuches eingeführt und eröffnet allen in Artikel R. 123-54 genannten natürlichen Personen die Möglichkeit, die Vertraulichkeit ihrer Angaben zum persönlichen Wohnsitz zu beantragen. Der Zugang ist dann nur noch den in Artikel R. 123-54-2 des frz. Handelsgesetzbuches genannten Personen (Polizei, Gerichte, Steuer- und Zollbehörden, usw.) möglich.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit und Privatsphäre zu schützen und gleichzeitig die für das reibungslose Funktionieren des Wirtschaftslebens unerlässlichen Transparenzanforderungen aufrechtzuerhalten.
Wie geht man konkret vor?
Der Antrag auf Schwärzung wird über die zentrale Stelle für Änderungen im Handelsregister (Guichet unique) gestellt. Die Bearbeitung hat binnen maximal fünf Werktagen zu erfolgen.
Zwei Fallkonstellationen sind möglich:
– Schwärzung des Wohnsitzes im Handelsregisterauszug (extrait k-bis), damit diese nicht mehr auf dem öffentlich zugänglichen Auszug erscheint.
– Schwärzung in den beim Handelsregister schon hinterlegten Unterlagen: Wenn ein Dokument bereits veröffentlicht wurde, kann zusätzlich eine neue Fassung, in der die Information unkenntlich gemacht wurde, eingereicht werden, so dass zukünftig nur noch diese Fassung öffentlich zugänglich ist.
Nicola Kömpf zur Co-Vorsitzenden der Rechtskommission der AHK Frankreich / Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer (CFACI) gewählt wurde.
Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass Nicola Kömpf, Partnerin und Leiterin des German Desk bei Alerion Avocats, zur Co-Vorsitzenden der Rechtskommission der AHK Frankreich / Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer (CFACI) gewählt wurde.
Sie wird dieses Amt gemeinsam mit dem Co-Vorsitzendem Jörg Letschert sowie den Schriftführer:innen der Kommission, Nathalie Sinavong und Aymeric Le Goff, und Aurore Libéral, ex officio Mitglied des Vorstands, ausüben.
Herzlichen Glückwunsch an Nicola zu dieser Ernennung – ein Zeichen ihres starken Engagements für den deutsch-französischen juristischen Dialog.
In einer dritten Episode des Alerion Podcasts diskutiert Nicola Kömpf mit ihrer Kollegin, Almut Diederichsen, das Thema, ob man das deutsche Recht in deutsch-französischen Verträgen wirklich fürchten muss
In einer dritten Episode des Alerion Podcasts diskutiert Nicola Kömpf mit ihrer Kollegin, Almut Diederichsen, das Thema, ob man das deutsche Recht in deutsch-französischen Verträgen wirklich fürchten muss. (…)
Wenn Sie den Podcast in Französisch hören möchten, klicken Sie bitte hier https://podcast.ausha.co/les-podcasts-d-alerion-avocats/episode-3-contrats-commerciaux-cross-border-franco-allemands-avec-nicola-kömpf
VORTRAG AKTUELLEN THEMEN IM DEUTSCH-FRANZÖSISCHEN ARBEITSRECHT vorgetragen
Nicola KÖMPF Avocate associée/Rechtsanwälte, Leiterin des German Desk der Kanzlei Alerion Avocats und Mathilde Gicquel, Avocate, collaboratrice des German Desk der Kanzlei Alerion Avocats, haben am 30. September 2024 im Rahmen einer Sitzung des Rechtsausschusses der Deutsch-Französischen Handelskammer Paris ( AHK/CFACI) in den Räumen der Kanzlei Taylor Wessing, zu
VORTRAG AKTUELLEN THEMEN IM DEUTSCH-FRANZÖSISCHEN ARBEITSRECHT vorgetragen.
Insbesondere wurden die neue Berechnung von Urlaubstagen nach Abwesenheit wegen Krankheit, der Umgang mit „burn out“ von Arbeitnehmern, Homeoffice im Ausland und die Anerkennung von illoyalen Beweismitteln erörtert.
Nicola Kömpf, Rechtsanwältin in Paris und Berlin, hat gestern bei Alerion Avocats die Jahrestagung des Deutschen Anwaltvereins in Frankreich (AAF / DAV Frankreich), unter dem Vorsitz von Frau Dr. Antje Luke empfangen
Nicola Kömpf, Rechtsanwältin in Paris und Berlin, hat gestern bei Alerion Avocats die Jahrestagung des Deutschen Anwaltvereins in Frankreich (AAF / DAV Frankreich), unter dem Vorsitz von Frau Dr. Antje Luke, in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften Internationales Wirtschaftsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zu einem im Rahmen der verstärkten europäischen Zusammenarbeit höchst aktuellen Thema, empfangen:
„ Joint-Venture Gesellschaften – Welche Besonderheiten aus der Sicht des deutschen und französischen Rechts? „
Dies war auch eine Gelegenheit für die Mitglieder der AAF / DAV, sich auszutauschen und in einem geselligen Rahmen zusammenzukommen.
VIDEO Teil 4 | Ideen zum Thema : Wie kann ich den deutschen Markt erobern ?
Wirtschaftsrecht: Mit Alerion über die Zukunft sprechen.
Das Wirtschaftsrecht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Die wirtschaftlichen Zwänge erfordern eine stetige und immer schnellere Anpassung. Steuern, Vermögen, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht…
In Form einer Reihe von Videointerviews (in Französich mit englischen Untertiteln) teilen die Anwälte der Kanzlei Alerion avocats ihre praktischen Analysen mit Ihnen.
Nicola KÖMPF, Partnerin und Leiterin des German Desk bei Alerion avocats in Paris, teilt in diesem Video mit Ihnen Ihre Erfahrung und Ideen, wie Sie den deutschen Markt mithilfe einfacher, aber hochqualifizierter, Ratschläge erobern können. Ob Sie eine Zusammenarbeit mit einem deutschen Handelsvertreter planen, ein Unternehmen in Deutschland gründen oder einfach nur das deutsche Arbeitsrecht verstehen wollen, dieses Video enthält nützliche Ratschläge und bietet Ihnen klare Perspektiven.
Wenn Sie mehr wissen möchten, steht Ihnen unser Expertenteam des German Desk gerne zur Verfügung.
Video erstellt von @uplawder8337
News aus dem französischen Arbeitsrecht
Der frz. Kassationshof hat kürzlich einige Punkte klargestellt, die für deutsche Unternehmen, die Arbeitnehmer in Frankreich beschäftigen, von erheblicher Bedeutung sind
- Der Betriebsleiter eines deutschen Unternehmens kann ggfs. einen Arbeitnehmer eines anderen Konzernunternehmens in Frankreich entlassen
Die Durchführung eines Kündigungsverfahrens fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Geschäftsführung des Unternehmens, das den betreffenden Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Geschäftsführung kann diese Befugnis jedoch an einen anderen Mitarbeiter des Unternehmens delegieren, der in die Personalverwaltung eingebunden ist (z. B. den Personalleiter (Cass. Ch. Mixte 19.11.2010 Nr. 10-10.095) oder den Finanzdirektor (Cass. Soc. 18.11.2003 Nr. 01-43.608), nicht jedoch an eine Person, die nicht zum Unternehmen gehört (Cass. Soc. 20.10.2021 Nr. 20-11.485).
Die neuste Rechtsprechung hat den Begriff „fremde Person“ in Unternehmensgruppen genauer definiert und entschieden (Cass. Soc. 28.06.2021 Nr. 21-18.142), dass ein Generaldirektor einer Muttergesellschaft unter bestimmten Bedingungen einen Arbeitnehmer einer Tochtergesellschaft, deren Aktivitäten er beaufsichtigt, entlassen kann (Cass. Soc. 13.06.2018 Nr. 16-23.701), ebenso wie der Geschäftsführer eines anderen Unternehmens des Konzerns, der vom Geschäftsführer des Arbeitgeberunternehmens beauftragt wurde, insbesondere die Geschäftsabläufe und die Personalverwaltung der Tochtergesellschaft zu leiten (Cass. Soc. 28.06.2021 Nr. 21-18.142).
Die Personalleiterin einer Konzerntochter kann jedoch einen Arbeitnehmer einer anderen Konzerntochter nicht kündigen, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie in dieser anderen Tochtergesellschaft Direktionsbefugnisse innehatte (Cass. Soc. 20.10.2021 Nr. 20-11.485).
Da die fehlende Vertretungsmacht bis zur Nichtigkeit der Kündigung reichen kann, empfiehlt es sich, die Vertretungsbefugnisse sorgfältig zu prüfen, bevor ein Kündigungsverfahren in einer Tochtergesellschaft in Frankreich eingeleitet wird.
- Kann man sich gegenüber einem frz. Arbeitnehmer, innerhalb eines internationalen Konzerns, auf einen Incentive-/Bonusplan berufen, der in Englisch verfasst ist?
In vielen internationalen Unternehmensgruppen ist die gemeinsame Sprache Englisch. Insbesondere Incentiv-/Bonuspläne werden für alle Arbeitnehmer, auch für die, die bei einer frz. Tochtergesellschaft beschäftigt sind, einheitlich in Englisch verfasst. Gemäß Artikel L.1321-6 des Arbeitsgesetzbuchs muss jedes Dokument, das Verpflichtungen für den Arbeitnehmer enthält, die für die Ausführung seiner Arbeit erforderlich sind, in französischer Sprache verfasst sein, mit Ausnahme von Dokumenten, die aus dem Ausland stammen. Die Festlegung von Zielen eines Arbeitnehmers in Frankreich muss daher zwangsläufig aus einem in französischer Sprache verfassten Dokument hervorgehen, auch wenn die Tätigkeit des Unternehmens internationalen Charakter hat (Cass. Com. Soc. 03.05.2018 Nr. 16-13.736).
Die aktuelle Frage war (Cass. Soc. 07.06.2023), ob ein von der amerikanischen Muttergesellschaft in Englisch verfasster Bonusplan einem französischen Arbeitnehmer entgegengesetzt werden kann, oder ob ihm mangels eines Dokuments in Französisch der volle Bonus zusteht. Der frz. Kassationshof war der Ansicht, dass zur Beantwortung dieser Frage vorab festgestellt werden müsse, ob dieses Dokument aus dem Ausland stammt oder nicht. Daraus lässt sich ableiten, dass ein Dokument, das direkt aus dem Ausland an den französischen Arbeitnehmer gerichtet ist, diesem gegebenenfalls entgegengehalten werden könnte, auch wenn es in Englisch verfasst ist. Wir raten daher dringend, alle für französische Arbeitnehmer bestimmte Dokumente in Französisch zu verfassen/übersetzen zu lassen, da sonst die Gefahr besteht, jeweils den vollen Betrag zahlen zu müssen.
Für Fragen im frz. Arbeits-/Handels-/und Gesellschaftsrecht steht Ihnen unser German desk jederzeit zur Verfügung.

Nicola Kömpf, Avocat/Rechtsanwältin, Partner
Nicola Kömpf hat einen Artikel zum Thema „Frankreich verschärft Schutz der Landwirte im Handelsrecht ( frz. EGalim -Gesetze)“ in der Lebensmittel Zeitung veröffentlicht.
Nicola Kömpf, Avocat, zugelassen in Paris und Rechtsanwältin, zugelassen in Berlin, Partnerin und Head of German Desk der Kanzlei Alerion avocats in Paris, hat am 1. September 2023 einen Artikel zum Thema „ „Frankreich verschärft Schutz der Landwirte im Handelsrecht ( frz. EGalim -Gesetze)“ in der Lebensmittel Zeitung veröffentlicht.