Neuer Managing Partner bei Alerion

Die Partner der Kanzlei Alerion haben Pierre-Olivier Brouard, Partner in der Abteilung M&A und Private Equity, zum Managing Partner ernannt. Er tritt an die Stelle von Philippe Pescayre, Partner in der Steuerabteilung, der diese Position seit neun Jahren innehatte.

Pierre-Olivier Brouard, einer der Gründer der Kanzlei, arbeitet somit mit Nicola Kömpf, Partnerin des German Desk, und Stanislas Vailhen, Partner der Steuerabteilung, im Vorstand von Alerion zusammen, der das Management der Kanzlei leitet.

Pierre-Olivier Brouard erklärt: „Ich übernehme die Rolle des Managing Partners, die ich bereits bei der Gründung der Kanzlei vor 20 Jahren innehatte, mit dem Ziel, die Übergabe der Leitung der Kanzlei an die neue Generation zu fördern, indem ich die Struktur weiter modernisiere und ihre Entwicklung vorantreibe. Glücklicherweise wird der Managing Partner bei seiner Aufgabe von der Kollegialität des Vorstands und den beteiligten Unterstützungsteams gut unterstützt, so dass er seine Akten und sein Team weiterführen kann“.

In der Corporate-Abteilung, die in den letzten Jahren mit nunmehr vier Partnern und über zwanzig Mitarbeitern, die in zwei Teams organisiert sind, stark gewachsen ist, berät und begleitet Pierre-Olivier Brouard eine Vielzahl von Mandanten bei ihren M&A- und Private-Equity-Transaktionen.

Alerion wird auf der Jahreskonferenz der IBA in Miami vertreten sein

Alerion wird auf der Jahreskonferenz der International Bar Association (IBA) in Miami durch eine Delegation von vier Partnern vertreten sein: Jacques Bouyssou, Nicola Kömpf, Philippe Pescayre und Corinne Thiérache.

Wie üblich wird die Kanzlei bei einem Empfang am 31. Oktober im Standard Hotel Kollegen aus der ganzen Welt empfangen.

Die IBA-Konferenz bietet Alerion die Gelegenheit, seine Beziehungen zu Kanzleien aus den wichtigsten Wirtschaftsstandorten der Welt zu stärken, um seine Mandanten bei ihrer internationalen Entwicklung zu unterstützen.

Neue Partnerin bei Alerion – Fahima Gasmi wird zur Partnerin im Bereich Umweltrecht befördert

Wir freuen uns die Beförderung von Fahima Gasmi zur Partnerin im Bereich Umweltrecht bekannt zu geben.

Fahima ist seit 2005 bei Alerion, zuerst als Referendarin, dann als Junior- und Senior-Anwältin und Counsel seit 7 Jahren. Sie hat sich als engagierte und ausgezeichnete Anwältin erwiesen.

Sie wird von nun an die Praxisgruppe Umweltrecht leiten, sowie ihre Tätigkeit in den Bereichen Immobilienrecht, Städtebaurecht, industrielle Risiken und Bergbaurecht fortsetzen.

Fahima hat eine besondere Kompetenz im industriellen Umweltrecht entwickelt. Sie berät und vertritt ihre Mandanten umfassend in allen umweltrechtlichen Fragestellungen und insbesondere im Rahmen der Errichtung (Bauphase mit Stadtplanungsgenehmigungen, ICPE-Verfahren, etc.), dem Betrieb von Energie- und Industrieanlagen (Entwicklung der Betriebsbedingungen, Beziehungen mit der DREAL und verschiedenen frz. Verwaltungsorganen, etc.), deren Erweiterung, Sanierung und auch Stilllegung, sowie im Bereich der Erneuerbaren Energien. Sie begleitet Planungsträger und Projektentwickler von der Idee über die Umsetzung bis zur Stilllegung oder Erneuerung.

Sie arbeitet auch eng mit unserer M&A-Abteilung bei Audits, die den Erwerb/Verkauf von Immobilien, auf denen Industrieanlagen betrieben werden, zusammen.

Sie berät und vertritt ihre Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vor allen frz. Gerichten und Schiedsgerichten.

Durch Fahimas Beförderung zur Partnerin wird das Dienstleistungsangebot unserer Kanzlei weiter ausgebaut und unser Integrationsmodell bestätigt.

Entdecken Sie unsere Praxisgruppe – Umweltrecht

Deutsch-Französischer Freundschaftstag – 22. Januar 2022

Die deutsch-französische Freundschaft, besiegelt durch den Elysée Vertrag vom 22. Januar 1963, wurde durch den « Vertrag von Aachen » vom 22. Januar 2019 nochmals verstärkt.

Frankreich ist Deutschlands wichtigster Partner in Europa und umgekehrt, was sich durch den regen Austausch in den Bereichen Kultur, Ausbildung und natürlich der Wirtschaft zeigt.

Wie sehr beide Länder miteinander verbunden sind, wird auch an den Entwicklungen beider Rechtsordnungen deutlich, die mehr und mehr zusammenwachsen und die Erfahrungen des Partnerlands jeweils in ihre eigene Gesetzgebung einfließen lassen.

Ein gutes Beispiel ist die französische Sicherheiten- und Insolvenzrechtsreform vom 15. September 2021, in der versucht wurde, die Stellung der Gläubiger dem deutschen Modell anzunähern.

Unser Team deutsch-französischer Anwälte (German Desk, Alerion) steht zu Ihrer Verfügung, um Sie bei Ihren Projekten beiderseits des Rheins zu begleiten und freut sich, gemeinsam mit Ihnen den deutsch-französischen Freundschaftstag zu feiern!

Verantwortung der Geschäftsführer und Vollmachtsübertragung

Nicola Kömpf (Avocate/Rechtsanwältin, Leiterin des German Desk Alerion Avocats) hat letzten Donnerstag um 14 Uhr mit Frau Dr. Antje Luke (Avocate/Rechtsanwältin bei Berg&Moll Rechtsanwälte, Avocats) ein Webinar in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Französischen Handelskammer Paris zum Thema „ Verantwortung der Geschäftsführer und Vollmachtsübertragung“ in Deutsch gehalten.

Das gleiche Webinar wurde um 10 Uhr am 11. März 2021 in Französisch präsentiert.

Entsendungen von Arbeitnehmern nach Frankreich

Nicola Kömpf (Partnerin Alerion, Leiterin des German Desk) wird am 21. Januar 2021 um 14 Uhr ein Webinar in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Französischen Handelskammer Paris zum Thema „ Entsendung nach Frankreich“ in Deutsch halten.

Das gleiche Webinar wird um 10 Uhr am 21. Januar 2021 in Französisch präsentiert.

Alle weiteren Information und Zugangslink finden Sie unter nachstehendem Link: https://www.francoallemand.com/veranstaltungen/detailansicht/entsendungen-von-arbeitnehmern-nach-frankreich

Zusammenfassung der Datenschutzpolitik

Am Januar 2020 online gestellte Fassung

Als Verantwortlicher für die Verarbeitung legt Alerion besonderen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend „Personenbezogene Daten“ oder „Daten“), so wie diese in der Verordnung (EU) 2016/679 über den Schutz personenbezogener Daten und in der geänderten Fassung des französischen Datenschutzgesetzes „Informatique et Libertés“ Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 (nachfolgend gemeinsam die Datenschutzvorschriften) definiert sind.

Ziel der vorliegenden Datenschutzrichtlinien ist es, klar zu erläutern, wie Alerion Ihre Personenbezogenen Daten erhebt, speichert, nutzt und verbreitet, wenn Sie die Website, die insbesondere über die Webadresse https://www.alerionavocats.com/ zugänglich ist (die „Website“), aufrufen und/oder wenn Sie die auf der Website angebotenen Leistungen oder Informationen erhalten möchten (die „Leistungen“).

Die vorliegende Datenschutzpolitik wird gegebenenfalls durch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt, die den Honorarvereinbarungen von Alerion beigefügt sind, sowie durch die Informationen in unseren Datenerfassungsformularen.

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