Restrukturierung und Insolvenzverfahren

Unser Team berät Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten, bei Sanierungen, im Rahmen der Krisenüberwindung, in Schutz- und Insolvenzverfahren und bei Unternehmenskäufen aus der Insolvenz.

Unsere Mandate haben häufig einen ausgeprägten Auslandsbezug.

Unser Team ist sowohl außergerichtlich bei der Neuverhandlung von Schulden und Restrukturierung der Passivseite, als auch der Koordinierung von Insolvenzverfahren und Abwicklung der damit verbundenen Streitsachen aktiv (Haftung von Unternehmensleitern oder Aktionären, Ausweitung von Insolvenzverfahren, Rechtsbehelfe gegen Sanierungspläne usw.). In Zusammenarbeit mit unseren Fachteams für Finanzierung, Private Equity, M&A, Steuerrecht und Sozialrecht helfen wir bei der Erarbeitung und Umsetzung optimaler Restrukturierungspläne mit.

Dank der internationalen Ausrichtung unserer Kanzlei konzentriert sich unsere Expertise auf grenzüberschreitende Insolvenzverfahren, unabhängig davon, ob diese in den Geltungsbereich der EU-Verordnung 2015/849 fallen oder nicht. Wir beraten ausländische Mandanten kompetent im Hinblick auf die Besonderheiten von Unternehmensrestrukturierungen im französischen Rechtskontext.

Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Errichtung von Trusts, die häufig im Rahmen der Restrukturierung von in Schwierigkeit befindlichen Unternehmen zum Einsatz kommen.

Restrukturierung der Passivseite
  • Außergerichtlicher Rahmen: Ad-hoc-Verwaltung, Schlichtung
  • Gerichtlicher Rahmen: Sanierungsverfahren (mit oder ohne Gläubigerausschuss) oder Insolvenzverfahren
Distressed M&A
  • Share Deals / Asset Deals in bonis
  • Übernahmeangebote aus Insolvenzverfahren
  • Prepackaged Insolvenzpläne
Insolvenzverfahren
  • Sanierung, beschleunigte Sanierung, beschleunigte Finanzsanierung
  • Insolvenzverfahren zur Unternehmenssanierung und Liquidation
Internationale Verfahren
  • EU-Verordnung 2015/848
  • Kooperation zwischen Insolvenzspezialisten verschiedener Mitgliedstaaten
  • Exequatur ausländischer Entscheidungen
Streitsachen
  • Aktionärshaftung
  • Haftung von Unternehmensleitern / Abwehr von Haftungsansprüchen
  • Bankenhaftung
  • Ausweitung von Insolvenzverfahren
  • Anfechtung der Überwachungsperiode
  • Geltendmachung von Sicherheiten
  • Anmeldung und Anfechtung von Forderungen
  • Anfechtung von Sanierungsplänen
  • Beratung der Aktionäre verschiedener größerer Gesellschaften, für die infolge der COVID-19-Krise ein Vor- oder Insolvenzverfahren angestrengt wurde.
  • Beratung von Flugzeugvermietern im Rahmen des Insolvenzverfahrens einer Fluggesellschaft.
  • Beratung verschiedener Banken im Rahmen des Sanierungsverfahrens einer bedeutenden Handelsgruppe.
  • Beratung einer Gesellschaft, gegen die infolge eines negativen Schiedsspruchs ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde.
  • Haftungsklagen gegen Unternehmensleiter und frühere Aktionäre einer französischen Unternehmensgruppe, gegen die ein Insolvenzverfahren angestrengt wurde.
  • Beratung eines Vermieters im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens gegen den Mieter.
  • Rechtsstreit bzgl. der Verabschiedung eines Sanierungsplans nach Abstimmung der Gläubigerausschüsse.
  • Beratung eines Insolvenzverwalters im Hauptinsolvenzverfahren einer europäischen Gesellschaft anlässlich der Veräußerung von im Ausland befindlichem Vermögen und der Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter eines Sekundärinsolvenzverfahrens.
Zusammenfassung der Datenschutzpolitik

Am Januar 2020 online gestellte Fassung

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