Öffentliche Aufträge

Unser fachorientiertes Team befasst sich mit dem Abschluss von Verträgen im Rahmen öffentlicher Aufträge, der Erfüllung dieser Verträge und ist im Rahmen der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten sowohl für öffentliche Auftraggeber, für die die Vorschriften für öffentliche Aufträge gelten, als auch für private Akteure tätig.

Jeder Fall wird zunächst von einem erfahrenen Anwalt (Partner oder Of Counsel) geprüft, der die Ziele und Mittel definiert, die umzusetzen sind, um die Anforderungen des Mandanten zu erfüllen.

Der Bereich öffentliche Aufträge ist sowohl beratend als auch in Streitsachen tätig für öffentliche und private Akteure (Hersteller, Lieferanten, Dienstleister, Versicherungsgesellschaften usw.), die für Rechnung von öffentlichen Personen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen tätig sind im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufträge, öffentliche Personen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen, private Akteure, die im öffentlichen Sektor agieren, sowie Akteure, die bei der Finanzierung von Vorgängen, die Gegenstand öffentlicher Aufträge sind, mitwirken (Investmentfonds, Kreditinstitute usw.).

ABSCHLUSS VON VERTRÄGEN IM RAHMEN ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE
  • Öffentliche Aufträge, Konzessionsverträge, gemischte Verträge, öffentliche Aufträge in Verbindung mit öffentlicher oder privater Bauleitung.
  • Ausarbeitung des Vertrags, Auswahl des Vergabeverfahrens, Einleitung des Vergabeverfahrens, Begleitung bei der Bewerbungs- und Angebotsphase sowie bei Abschluss des Verfahrens und der Erfüllung des Vertrags.
AUSFÜHRUNG DER AUFTRÄGE
  • Unterstützung und Beratung bei der Vertragserfüllung, beim Management behördlicher Anordnungen, bei Änderungen der Leistungen, die Gegenstand des Vertrags sind, bei Vertragszusätzen und Entscheidungen über die Fortsetzung trotz Überschreitung der Kosten (décisions de poursuivre), bei zusätzlichen Leistungen sowie beim Fristen-Management, bei Verzögerungen, Strafgebühren, Reklamationen, Vertragskündigungen, Übernahmen in Regie,
  • Unterstützung und Beratung beim Umgang mit Unterauftragsvergaben (Genehmigung, Bestellung von Zahlungsgarantien und Direktzahlung).
  • Unterstützung und Beratung bei der rechnerischen Vertragsabwicklung (Baufortschritt, Aktualisierung und Prüfung der Preise, Strafgebühren und Verzugszinsen, Vorschüsse Abschlagszahlungen, Reklamationsanträge (mémoires en réclamation) und Abrechnungsverfahren).
  • Unterstützung und Beratung bei Abnahmen.
  • Unterstützung und Beratung bei der Inanspruchnahme vertraglicher und gesetzlicher Garantien.
GÜTLICHE VERFAHREN UND STREITSACHEN
  • Unterstützung und Beratung bei Streitsachen rund um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (einstweilige Verfügung aufgrund einer Verletzung der Veröffentlichungs- und Wettbewerbsvorschriften seitens des öffentlichen Auftraggebers vor Vertragsabschluss (référé précontractuel), einstweilige Verfügung aufgrund einer Verletzung der Veröffentlichungs- und Wettbewerbsvorschriften seitens des öffentlichen Auftraggebers nach Vertragsabschluss (référé contractuel), Einspruch Dritter (etwa gegen die erteilte Baugenehmigung – recours des tiers), Rechtsmittel wegen Überschreitung der Befugnisse),
  • Unterstützung und Beratung bei Streitsachen im Rahmen der Vertragserfüllung (Garantie- und Haftungsmanagement der verschiedenen Bauunternehmen und Erstellung von Versicherungsmechanismen,
  • Unterstützung und Beratung bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen (Streitsachen von Unternehmensvereinigungen und im Rahmen der Unterauftragsvergabe),
  • Unterstützung und Beratung bei der Einrichtung alternativer Streitbeilegungsarten, Schlichtung und Mediation, beratende Ausschüsse zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, Vergleich, Schiedsverfahren.
  • Unterstützung und Beratung eines Bauunternehmers im Bereich öffentliche Infrastrukturen im Rahmen von Streitigkeiten in Verbindung mit der Ausführung der Leistungen und der Abrechnung der Aufträge.
  • Unterstützung und Beratung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Festlegung der Vorschriften des öffentlichen Auftrags, die für die Leistungen gelten, die innerhalb und außerhalb der Europäischen Union an Unterauftragnehmer vergeben werden.
  • Unterstützung und Beratung eines gewerblichen Akteurs bei der Verlängerung einer Genehmigung zur zeitlich befristeten Nutzung des staatlichen maritimen Gebiets (Domaine public maritime – DPM), um seine Erzeugnisse ausführen zu können.
  • Unterstützung und Beratung des Inhabers einer Konzession zum Betrieb eines Wasserkraftwerks, deren Übertragung auf einen dritten Betreiber geplant war.