Versicherungsrecht

Unser Team begleitet seine Mandanten, sowohl beratend als auch bei gerichtlichen Streitfällen, bei Audits von Versicherungsprogrammen und Versicherungsgarantien, bezüglich der gesetzlichen Regelungen und der Haftung von Versicherungsnehmern und -gebern.

Das Team arbeitet für Versicherer, Vermittler und Versicherungsnehmer und hat somit einen umfassenden Überblick über die Erwartungen der verschiedenen Parteien sowie erhebliche Fachkenntnisse im Bereich der Versicherungen.

Wir beraten Versicherer, Vermittler sowie Unternehmen des Industrie-, Bau- und Dienstleistungsbereichs.

Nach Ermittlung des genauen Bedarfs des Mandanten wird jeder Fall zunächst von einem erfahrenen Anwalt (Partner oder Of Counsel) geprüft, der die Ziele und Mittel definiert, die umzusetzen sind, um die Anforderungen des Mandanten zu erfüllen.

  • Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung von angepassten Versicherungsprogrammen und -deckungen
  • Prüfung/Audit von Versicherungsprogrammen
  • Beratung bei der Erstellung von Vertragsunterlagen bezüglich der Zeichnung und dem Vertrieb von Versicherungen
  • Analyse, Unterstützung und Beratung bei der Erstellung von Versicherungsdeckungen
  • Beratung und Unterstützung von Versicherungs-Unternehmen und -Vermittlern bezüglich dem rechtlichen Rahmen für ihre Aktivitäten und ihre Kontrolle durch die „Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution“
  • Streitfälle bezüglich der Haftung der Versicherungs-Unternehmen und -Vermittler
  • Beratung und Unterstützung eines irländischen Versicherers bezüglich der Anwendung französischen Rechts bei der Kündigung der zehnjährigen Haftpflichtversicherung sowie der Bauschadenversicherung infolge der Entscheidung seiner Kontrollinstanz, den Vertrieb von Versicherungen in Frankreich zu verbieten;
  • Unterstützung und Beratung einer Mietwagenfirma bei der Erstellung eines Versicherungsprogramms (Haftpflicht, Berufshaftpflicht), gemeinsam mit einem Fahrzeughersteller.
  • Unterstützung und Beratung eines Unternehmens im Bereich der Energieerzeugung mittels Geothermie bezüglich der Einrichtung der Versicherungshaftung und -garantien der verschiedenen Akteure bis zur Errichtung des industriellen Baus.
  • Beistand und Beratung eine Lebensversicherungsunternehmens im Rahmen eines Verfahrens zum Zwangsaufkauf auf Antrag der Steuerbehörden.
  • Beistand und Beratung eines Versicherungsmaklers im Rahmen des Aufkaufs eines anderen Versicherungsvermittlers, unter Berücksichtigung einer Kontrolle durch ACPR.