Große Reorganisation bei den frz. Handelsregistern: Planen Sie längere Fristen für Ihre Anmeldungen/Hinterlegungen ein!

19 Januar 2023
Nicola Kömpf und Mathilde Gicquel

Seit dem 1. Januar 2023 müssen in Frankreich alle gesellschaftsrechtlichen Anmeldungen/Hinterlegungen zwingend über eine einzige Website erfolgen, dem sog. „Guichet Unique“ (d.h. dem „Elektronischen Ansprechpartner für alle Registeranmeldungen insbesondere im Gesellschaftsrecht“).

Leider sind die Nutzung und Umsetzung der neuen Website chaotisch: Die Website ist oft unzugänglich, hat große technische Probleme, manche Formalitäten sind gar nicht möglich, andere bleiben tagelang blockiert, die Hotline ist hoffnungslos überlastet, usw..

Man muss daher in den nächsten Wochen, ggfs. Monaten, unbedingt längere Fristen für die Erledigung von Anmeldungen/Hinterlegungen einplanen und die Anträge frühzeitig stellen, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten.

Dies wird insbesondere bei der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2022 zu berücksichtigen sein, die innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgen muss.

Unser German Desk steht Ihnen bei Fragen zu diesen Themen sowie im Allgemeinen zu gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Themen, gerne zur Verfügung.

Nicola Kömpf, Avocat au Barreau de Paris und Rechtsanwältin, Berlin, und Mathilde Gicquel, Avocat au Barreau de Paris.