Stanislas Vailhen ist Co-Mananaging Partner von Alerion und beschäftigt sich insbesondere mit der Besteuerung von Innovationen, Unternehmen und Immobilien, vor allem bezüglich indirekter Steuern. Er steht seinen Mandanten regelmäßig bei Steuerprüfungen zur Seite und unterstützt sie bei Streitfällen vor französischen und europäischen Gerichten. Er ist Spezialist in der Beurteilung der Verfassungsmässigkeit von Steuerregelungen, sowie der Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht im Rahmen von Massenverfahren (class actions). Daneben unterstützt er regelmäßig Verwaltungsgesellschaften bei der Beantragung von Genehmigungen bei der französischen Börsenaufsicht (AMF) im Rahmen von öffentlichen Angeboten für Wertpapiere, vor allem im Rahmen von Reinvestitionen (Art. 150-0 B ter des CGI).
Stanislas Vailhen war 2003 an der Gründung von Alerion beteiligt und wurde 2008 Partner in der Praxisgruppe für Steuerrecht. Er begann seine Laufbahn im Jahr 1999 bei Gide und wechselte dann zur Kanzlei Bignon Lebray.
Stanislas Vailhen ist Mitglied der Pariser Rechtsanwaltskammer, hat ein LLM in internationalem Wirtschaftsrecht (University of Exeter, GB) und ein DESS in Steuerrecht der Universität de Dijon.
Er ist auch Mitglied der IBA (International Bar Association) und der IFA (International Fiscal Association) an.