Neue Partnerin bei Alerion – Fahima Gasmi wird zur Partnerin im Bereich Umweltrecht befördert

24 Mai 2022
Fahima Gasmi

Wir freuen uns die Beförderung von Fahima Gasmi zur Partnerin im Bereich Umweltrecht bekannt zu geben.

Fahima ist seit 2005 bei Alerion, zuerst als Referendarin, dann als Junior- und Senior-Anwältin und Counsel seit 7 Jahren. Sie hat sich als engagierte und ausgezeichnete Anwältin erwiesen.

Sie wird von nun an die Praxisgruppe Umweltrecht leiten, sowie ihre Tätigkeit in den Bereichen Immobilienrecht, Städtebaurecht, industrielle Risiken und Bergbaurecht fortsetzen.

Fahima hat eine besondere Kompetenz im industriellen Umweltrecht entwickelt. Sie berät und vertritt ihre Mandanten umfassend in allen umweltrechtlichen Fragestellungen und insbesondere im Rahmen der Errichtung (Bauphase mit Stadtplanungsgenehmigungen, ICPE-Verfahren, etc.), dem Betrieb von Energie- und Industrieanlagen (Entwicklung der Betriebsbedingungen, Beziehungen mit der DREAL und verschiedenen frz. Verwaltungsorganen, etc.), deren Erweiterung, Sanierung und auch Stilllegung, sowie im Bereich der Erneuerbaren Energien. Sie begleitet Planungsträger und Projektentwickler von der Idee über die Umsetzung bis zur Stilllegung oder Erneuerung.

Sie arbeitet auch eng mit unserer M&A-Abteilung bei Audits, die den Erwerb/Verkauf von Immobilien, auf denen Industrieanlagen betrieben werden, zusammen.

Sie berät und vertritt ihre Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vor allen frz. Gerichten und Schiedsgerichten.

Durch Fahimas Beförderung zur Partnerin wird das Dienstleistungsangebot unserer Kanzlei weiter ausgebaut und unser Integrationsmodell bestätigt.

Entdecken Sie unsere Praxisgruppe – Umweltrecht

Zusammenfassung der Datenschutzpolitik

Am Januar 2020 online gestellte Fassung

Als Verantwortlicher für die Verarbeitung legt Alerion besonderen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend „Personenbezogene Daten“ oder „Daten“), so wie diese in der Verordnung (EU) 2016/679 über den Schutz personenbezogener Daten und in der geänderten Fassung des französischen Datenschutzgesetzes „Informatique et Libertés“ Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 (nachfolgend gemeinsam die Datenschutzvorschriften) definiert sind.

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Die vorliegende Datenschutzpolitik wird gegebenenfalls durch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt, die den Honorarvereinbarungen von Alerion beigefügt sind, sowie durch die Informationen in unseren Datenerfassungsformularen.

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