Herr RA Dr. Friedrich NIGGEMANN, Honoraranwalt, im German Desk der Kanzlei Alerion avocats in Paris, hat sich in einer Veröffentlichung in der deutschen Zeitschrift für Schiedsverfahren

26 September 2024
Friedrich NIGGEMANN

« Die neuere französische Rechtsprechung zum ordre public international : Es wird genauer geprüft »

Die neuere französische Rechtsprechung zur Anwendung des internationalen « ordre public » im Rahmen der Anerkennung von Schiedssprüchen, bietet eine Fülle von zum Teil spektakulären Fällen. lm Zentrum stehen Verfahren, in denen der Vorwurf der Bestechung erhoben wurde. Dabei wird deutlich, dass die Gerichte das Mass der Überprüfung von Schiedssprüchen deutlich erhöht haben. Dabei werden neue Sach- und Beweisvorträge auch noch im Aufhebungsverfahren zugelassen. Gleichzeitig wurden « red flags » und Beweisvermutungen benutzt, um oft bewusst verdeckte Handlungen aufdecken zu können. Der Beitrag stellt diese Entwicklung gegenüber der früher geltenden Rechtslage dar und zeigt auf, dass die uneingeschränkte Möglichkeit neuen Vorbringens im Aufhebungsverfahren die Endgültigkeit des Schiedsspruchs miniert. Die Methode de « red flags » und der Beweisvermutungen sind wirksame Werkzeuge in Fällen, in denen die Parteien versuchen den wahren Ablauf zu verschleiern. Damit wird die Beweiswürdigung des Schiedsgerichts in Frage gestellt. Aber, wie die Fälle zeigen, können die staatlichen Gerichte auch auf diesem Wege stolpern.

👉 Nachfolgend der gesamte Artikel:

Zusammenfassung der Datenschutzpolitik

Am Januar 2020 online gestellte Fassung

Als Verantwortlicher für die Verarbeitung legt Alerion besonderen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend „Personenbezogene Daten“ oder „Daten“), so wie diese in der Verordnung (EU) 2016/679 über den Schutz personenbezogener Daten und in der geänderten Fassung des französischen Datenschutzgesetzes „Informatique et Libertés“ Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 (nachfolgend gemeinsam die Datenschutzvorschriften) definiert sind.

Ziel der vorliegenden Datenschutzrichtlinien ist es, klar zu erläutern, wie Alerion Ihre Personenbezogenen Daten erhebt, speichert, nutzt und verbreitet, wenn Sie die Website, die insbesondere über die Webadresse https://www.alerionavocats.com/ zugänglich ist (die „Website“), aufrufen und/oder wenn Sie die auf der Website angebotenen Leistungen oder Informationen erhalten möchten (die „Leistungen“).

Die vorliegende Datenschutzpolitik wird gegebenenfalls durch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt, die den Honorarvereinbarungen von Alerion beigefügt sind, sowie durch die Informationen in unseren Datenerfassungsformularen.

Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich mit den vorliegenden Datenschutzrichtlinien einverstanden.

Mehr Informationen hier