Immobilien- und Baurecht

Unser fachorientiertes Anwaltsteam ist sowohl beratend als auch in Streitsachen in den verschiedenen Stadien eines öffentlichen oder privaten Immobiliengeschäfts tätig: von der Ausgestaltung bis hin zur Durchführung, sowohl bei der Vermarktung als auch beim Management eines Projekts. Es befasst sich mit sämtlichen Haftungsfragen und Garantien in Verbindung mit der Errichtung eines Bauwerks.

Nachdem der genaue Bedarf des Mandaten ermittelt wurde, wird jeder Fall einer ersten Analyse durch einen erfahrenen Rechtsanwalt (Partner oder Of Counsel) unterzogen, der die Ziele und Maßnahmen definiert, die umzusetzen sind, um die Anforderungen des Mandanten zu erfüllen.

Die Praxisgruppe Immobilien- und Baurecht begleitet sowohl beratend als auch in Streitsachen öffentliche und private Bauherren, Bauträger, Bauunternehmen, Planungsbüros / Bauleiter / Ingenieure, Versicherungsunternehmen, Bank- und Finanzinstitute, Immobiliengesellschaften, Verwaltungsgesellschaften.

Gestaltung des Immobiliengeschäfts
  • Städtebau- und Raumordnungsrecht (Unterstützung bei allen Fragen rund um die Bodennutzung, die Aufteilung des Bodens, die Beziehungen zu Raumordnungsgesellschaften sowie bei Fragen betreffend Siedlungen, Städtebau einschließlich kommerzieller Erschließung und Grundstücksfragen (Enteignung, Vorkaufsrecht)).
  • Bauvorschriften (Gebäude mit Publikumsverkehr (ERP), Hochhäuser (IGH, IMH), spezifische Vorschriften für spezielle Branchen.
  • Betriebsvorschriften (klassifizierte Anlagen, mit besonderem Gefahrenpotenzial für die Umwelt (ICPE) in Verbindung mit unserer Abteilung für Umweltrecht).
  • Bebaubarkeit (geotechnisch und geophysisch) und Umweltprüfung des Bodens (in Verbindung mit unserer Abteilung für Umweltrecht)
  • Rechtliche Konstruktionen und Finanzierungen in Verbindung mit den anderen Praxisgruppen der Kanzlei (Steuer- / Bank- / Gesellschaftsrecht), Erstellung von Finanzierungsverträgen (Darlehen, Garantien)
  • Erbbauverträge – Erbpachtverträge (zivil- und verwaltungsrechtlicher Art)
  • Leasingverträge (Unterstützung ab der Erstellung über die Ausführung bis hin zur Beendigung des Vertrags)
  • Nutzungsverträge (öffentlicher und privater Bereich)
Durchführung von Immobiliengeschäften
  • Verfahren zur Prävention von Nachbarschaftsstreitigkeiten bei Baumaßnahmen (référé préventif) und Nachbarschaftsrecht
  • Öffentliches und privates Bauvergaberecht (Unterstützung und Beratung bei der Ausarbeitung von Werklieferverträgen, ihrer Umsetzung und ihrer Beendigung)
  • Unterstützung bei der Einrichtung von Zahlungsgarantien für die Bauunternehmer bei Bauaufträgen und von Kautionen als Ersatz für Garantierückbehalte
  • Unterauftragsvergabe (Vertragserstellung, direkte Zahlungsansprüche, direkte Zahlung, Zahlungsgarantien des Unterauftragnehmers)
  • Unterstützung bei der finanziellen Regelung von Baumaßnahmen (Abrechnungen von Bauarbeiten, Strafgebühren, Umsetzung von Finanzgarantien zu Gunsten der Unternehmen oder des Bauherrn)
  • Haftung der am Bau Beteiligten (Unterstützung bei der Einrichtung der zehnjährigen und zweijährigen Gewährleistungspflicht (décennale / biennale), Fertigstellungsgarantie, allgemeinrechtliche Haftung der Bauunternehmen, Schadensabwicklung während der Bauarbeiten)
  • Bauversicherung (Bauschadenversicherung, zwingend vorgeschriebene Versicherung für Bauunternehmer zur zehnjährigen Gewährleistung ihrer Arbeiten und Versicherung sonstiger am Bau Beteiligter)
Vermarktung und Management von Immobiliengeschäften
  • Immobilienentwicklung – Verkauf im zukünftigen Fertigstellungszustand – Verkauf renovierungsbedürftiger Gebäude – Bauverträge für Einfamilienhäuser
  • Fertigstellungsgarantie und Liefergarantie
  • Verkauf von Immobilien (Unterstützung im Rahmen der Abschlüsse von Vorverträgen und Kaufverträgen, Unterstützung bei der Durchsetzung der Garantie für versteckte Mängel, der Haftungsansprüche wegen verspäteter Lieferung der Immobilie, Verstoß gegen die Lieferpflicht und Baumängel)
  • Unterstützung bei der Erstellung, der Ausführung, der Verlängerung und der Beendigung zivilrechtlicher (Wohnung, möbliert, berufliche Zwecke usw.) und gewerblicher Mietverträge sowie bei Mietverträgen für Immobilien im zukünftigen Fertigstellungszustand (BEFA) sowie landwirtschaftliche Pachtverträge
  • Unterstützung im Rahmen der Verfahren zur Festlegung der Miete bei Verlängerung und Änderung des gewerblichen Mietvertrags und der Entschädigung wegen Nichtverlängerung des gewerblichen Mietvertrags (indemnité d’éviction)
  • Wohnungseigentumsrecht, freie städtische Eigentümervereinigungen (AFUL) und freie Grundstückseigentümervereinigungen (ASL)
  • Unterstützung und Beratung einer Immobiliengesellschaft, deren Baugenehmigung für die Durchführung einer umfangreichen Gebäudesanierung Gegenstand einer Anfechtungsklage wurde und Handhabung der Auswirkungen der Anfechtungsklage auf die Bauaufträge und den Zeitplan für die Durchführung der Bauarbeiten.
  • Unterstützung und Beratung eines gewerblichen Akteurs, dessen Geschäftsräume auf einem der Baulandbeschaffung vorbehaltenen Gebiet (ZAC) liegen, wo aufgrund dessen die Enteignung drohte und die Fortführung seines Betriebs gefährdet war.
  • Unterstützung und Beratung einer Immobiliengesellschaft anlässlich der Veräußerung eines 36.000 m² großen Immobilienkomplexes, für den zwei gerichtliche Gutachten erstellt wurden, um die Inanspruchnahme der gesetzlichen Garantien in Verbindung mit Baumängeln zu rechtfertigen
  • Unterstützung und Beratung einer Versicherungsgesellschaft im Baubereich im Rahmen einer Haftungsklage gegen ein Planungsbüro, das mit der Planung einer Plattform für die Aufnahme und die Wartung von Flugzeugen beauftragt worden war.
  • Unterstützung und Beratung einer Versicherungsgesellschaft im Rahmen einer Haftungsklage gegen ein Ingenieurbüro, das an der Planung und dem Bau einer Abfallverarbeitungsanlage beteiligt war.
  • Unterstützung und Beratung einer Gesellschaft, die Baustoffe verkauft, bei der Anmietung von Räumlichkeiten und der Einholung aller behördlichen Genehmigungen zur Eröffnung einer Verkaufsfläche im Stadtzentrum.